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Herz und Blutdruck

Blutdruckmedikamente sind Dauertherapien: Sie wirken, solange sie eingenommen werden, und alle sind verschreibungspflichtig. Diese Seite ordnet die vier großen Wirkstoffgruppen ein, erklärt den Husten unter ACE-Hemmern, das schrittweise Reduzieren von Betablockern, die nötigen Kontrollen und den Ablauf einer Folgeverordnung für eine bereits eingestellte Therapie.

Welche Medikamentengruppen kommen bei Bluthochdruck zum Einsatz?

Vier Gruppen bilden das Grundgerüst der Behandlung, jede mit einem eigenen Angriffspunkt. Kalziumantagonisten wie Amlodipin erweitern die Gefäße, indem sie den Kalziumeinstrom in die Gefäßmuskulatur hemmen. ACE-Hemmer wie Ramipril und Sartane wie Candesartan greifen in das Renin-Angiotensin-System ein und senken so den Gefäßwiderstand; sie schützen zusätzlich Niere und Herz. Betablocker wie Bisoprolol senken Herzfrequenz und Auswurfkraft und sind besonders dann gesetzt, wenn zusätzlich eine koronare Herzkrankheit, eine Herzschwäche oder Rhythmusstörungen vorliegen. Dazu kommen Diuretika, die über die Niere Wasser und Salz ausschwemmen.

In der Praxis wird häufig kombiniert, oft in einer einzigen Tablette. Der Grund ist pharmakologisch: Zwei Wirkstoffe in mittlerer Dosis senken den Blutdruck stärker und mit weniger Nebenwirkungen als ein Wirkstoff in Höchstdosis. Eine Fixkombination ist deshalb kein Zeichen für eine besonders schwere Erkrankung, sondern der übliche Weg.

Welches Präparat Sie haben, steht auf der Packung und in Ihrem letzten Befund. Für jede Folgeverordnung ist genau diese Angabe die wichtigste.

Wonach richtet sich die Auswahl des Präparats?

Nicht nach dem Blutdruckwert allein, sondern nach dem Gesamtbild. Ausschlaggebend sind Begleiterkrankungen, Nierenfunktion, Alter, weitere Arzneimittel und die Verträglichkeit im bisherigen Verlauf.

Einige Beispiele machen die Logik sichtbar. Bei Diabetes mit Eiweiß im Harn sind ACE-Hemmer oder Sartane gesetzt, weil sie die Niere schützen. Nach einem Herzinfarkt oder bei Herzschwäche gehört ein Betablocker dazu. Bei Asthma wird ein Betablocker zurückhaltend eingesetzt. Bei eingeschränkter Nierenfunktion ändert sich die Wahl des Diuretikums. Und in der Schwangerschaft sind ACE-Hemmer und Sartane nicht zulässig, weil sie das Kind schädigen können; hier gehört die Einstellung in die Hand einer Ordination vor Ort.

Als Bluthochdruck gilt in der Ordination ein wiederholt gemessener Wert ab 140/90 mmHg, bei der Selbstmessung zu Hause liegt die Schwelle niedriger. Den individuellen Zielwert legt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt fest, weil er von Alter, Begleiterkrankungen und Verträglichkeit abhängt. Ein Zielwert aus dem Internet ersetzt diese Festlegung nicht.

Warum hustet man unter ACE-Hemmern?

ACE-Hemmer blockieren ein Enzym, das nicht nur Angiotensin umwandelt, sondern auch Bradykinin abbaut. Wird dieses Enzym gehemmt, reichert sich Bradykinin in der Schleimhaut der Atemwege an und reizt sie. Das Ergebnis ist ein trockener Reizhusten ohne Auswurf, der typischerweise nachts stärker ist und sich mit Hustensaft nicht beeinflussen lässt.

Der Husten ist lästig, aber harmlos, und er kann erst Wochen oder Monate nach Therapiebeginn auftreten, weshalb der Zusammenhang oft nicht erkannt wird. Wer deswegen die Tabletten eigenmächtig weglässt, tauscht ein harmloses Symptom gegen ein echtes Risiko.

Der übliche Weg ist der Wechsel auf ein Sartan. Sartane setzen einen Schritt später am Rezeptor an und lassen den Bradykinin-Abbau unberührt; der Husten verschwindet in der Regel innerhalb weniger Wochen nach dem Wechsel.

Anders zu bewerten ist eine seltene, aber ernste Nebenwirkung derselben Stoffgruppe: eine plötzliche Schwellung von Lippen, Zunge, Gesicht oder Rachen. Bei Atemnot oder Schwellung im Mundraum gilt der Notruf 144 und die Abklärung im Spital.

Darf man Betablocker absetzen?

Nicht abrupt und nicht im Alleingang. Unter einer laufenden Betablocker-Therapie stellt der Körper die Empfindlichkeit seiner Rezeptoren um. Fällt die Blockade plötzlich weg, reagiert das Herz überschießend auf körpereigene Stresshormone: Herzfrequenz und Blutdruck steigen, Angina-pectoris-Beschwerden können sich verstärken, und bei bestehender koronarer Herzkrankheit ist dieser Rückschlageffekt gefährlich.

Deshalb wird ein Betablocker, wenn er beendet werden soll, über Tage bis Wochen schrittweise reduziert, begleitet von Blutdruck- und Pulskontrollen. Denselben Grundsatz beachten Sie auch bei einer Reise: Eine Packung, die zur Neige geht, ist kein Grund zum Absetzen, sondern ein Grund, die Folgeverordnung frühzeitig zu planen.

Für die anderen Gruppen gilt sinngemäß dasselbe, wenn auch mit weniger dramatischem Mechanismus. Bluthochdruck tut nicht weh, und genau das macht ihn gefährlich: Der Blutdruck steigt nach dem Absetzen wieder auf das Ausgangsniveau, ohne dass Sie etwas davon spüren, während die Belastung für Gefäße, Herz, Niere und Augen unmittelbar zurückkehrt.

Welche Kontrollen gehören zu einer Dauertherapie?

Drei Dinge gehören dazu, und alle drei sind auch für eine Folgeverordnung die Grundlage. Erstens die Selbstmessung: Blutdruck im Sitzen nach einigen Minuten Ruhe, am selben Arm, zu vergleichbaren Tageszeiten, dokumentiert über mindestens sieben Tage. Ein Protokoll sagt mehr aus als ein Einzelwert am Tag des Termins.

Zweitens die Laborkontrolle. Bei ACE-Hemmern, Sartanen und Diuretika werden Nierenwerte und Kalium nach Therapiebeginn und nach jeder Dosisänderung kontrolliert, danach in Abständen, die die Ordination festlegt. Wichtig ist dabei eine Kombination, die im Alltag oft unbemerkt entsteht: entzündungshemmende Schmerzmittel wie Ibuprofen oder Diclofenac zusammen mit einem ACE-Hemmer oder Sartan und einem Diuretikum belasten die Niere zusätzlich.

Drittens die regelmäßige Wiedervorstellung in der Ordination mit Blutdruckmessung, Puls und Gespräch über Nebenwirkungen. Wie oft, hängt von der Stabilität der Einstellung ab; bei gut eingestelltem Blutdruck sind die Abstände länger, nach jeder Änderung kürzer.

Folgeverordnung für eine bestehende Therapie: was wir prüfen

Unsere Leistung betrifft die Fortsetzung einer bereits eingestellten Therapie, nicht deren erstmalige Festlegung. Sie füllen einen medizinischen Fragebogen aus und geben an: das bisherige Präparat mit Wirkstoff, Stärke und Einnahmeschema, aktuelle selbst gemessene Blutdruckwerte, die letzten bekannten Nierenwerte und den Kaliumspiegel, Begleiterkrankungen, alle weiteren Arzneimittel einschließlich rezeptfreier Schmerzmittel sowie aufgetretene Nebenwirkungen.

Ein Arzt prüft diese Angaben. Er kann Unterlagen nachfordern, etwa ein Blutdruckprotokoll oder einen Laborbefund, und er kann die Anfrage ablehnen. Eine Videosprechstunde, ein Telefonat oder einen Live-Chat gibt es bei uns nicht; die Beurteilung erfolgt asynchron anhand dessen, was Sie schriftlich vorlegen.

Fällt sie positiv aus, erhalten Sie per E-Mail ein PDF-Dokument mit den Angaben nach dem Anhang der Durchführungsrichtlinie 2012/52/EU. Damit gehen Sie in eine Apotheke Ihrer Wahl und weisen sich mit einem Lichtbildausweis aus; einen PIN-Code gibt es nicht. Arzneimittel versenden wir nicht, das ist nach Paragraf 59 Absatz 8 Arzneimittelgesetz in Österreich auch untersagt. Die Gebühr beträgt 24,90 Euro.

Wo unser Weg endet und die Ordination beginnt

Ein Fragebogen kann eine Menge leisten, aber nicht alles. Für die Erstdiagnose eines Bluthochdrucks braucht es wiederholte Messungen unter kontrollierten Bedingungen, oft eine 24-Stunden-Messung, dazu Blutbild, Nierenwerte, Elektrolyte, Blutzucker, Blutfette, Harnbefund und ein EKG. Diese Abklärung findet in einer Ordination statt und lässt sich nicht aus der Ferne ersetzen.

Dasselbe gilt für Verschlechterungen. Bei Brustschmerz, Atemnot, plötzlicher Sprach- oder Sehstörung, einseitiger Schwäche oder sehr hohen Werten mit Beschwerden ist der Notruf 144 der richtige Weg, nicht ein Formular. Auch neu aufgetretene Wassereinlagerungen, Ohnmachtsanfälle oder ein sehr langsamer Puls gehören ärztlich untersucht.

Die Gebühr deckt die ärztliche Beurteilung ab und nicht die Ausstellung eines Dokuments. Lehnt der Arzt aus medizinischen Gründen ab, wird sie rückerstattet. Werden angeforderte Unterlagen nicht nachgereicht, gilt die Konsultation als erbracht und eine Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht; die Einzelheiten stehen in Paragraf 5 unserer Geschäftsbedingungen.

Autor, fachliche Prüfung und Quellen

Fachlich geprüft von lek. Damian Wojno, polnische Approbation, Nr. 3211301, für MEDINOW Sp. z o.o. Stand der Prüfung: 29. August 2026.

Dieser Text ist eine allgemeine Information zu Wirkstoffgruppen und zum Ablauf einer Folgeverordnung. Er ersetzt keine persönliche Untersuchung, keine Messung und keine individuelle Therapieentscheidung. Dosierungen nennen wir bewusst nicht: Sie ergeben sich aus Befunden, Nierenfunktion und Begleiterkrankungen und gehören auf Ihren Befund, nicht auf eine Webseite.

Bei Brustschmerz, Atemnot oder Zeichen eines Schlaganfalls wählen Sie 144. Für nicht akute Fragen steht die Gesundheitsberatung 1450 zur Verfügung, und für die laufende Betreuung Ihre Ordination oder ein Ambulatorium.

Wir sind weder eine österreichische Ordination noch eine Apotheke: Wir erstellen ein ärztliches Dokument nach dem Anhang der Durchführungsrichtlinie 2012/52/EU, das in Österreich wie ein Privatrezept behandelt wird und in jeder Apotheke vorgelegt werden kann. Die folgenden Quellen sind die amtlichen und fachlichen Grundlagen, auf die sich dieser Text stützt; ändern sich Leitlinien oder Fachinformationen, überarbeiten wir die Seite und passen das oben genannte Datum der Prüfung an.

Kann ich mein Blutdruckmedikament online nachbestellen?

Sie können bei uns die Fortsetzung einer bereits eingestellten Therapie ärztlich beurteilen lassen. Dafür brauchen wir das bisherige Präparat mit Wirkstoff und Stärke, aktuelle selbst gemessene Werte, die letzten Nierenwerte und den Kaliumspiegel sowie alle weiteren Arzneimittel. Ein Arzt prüft diese Angaben, kann Unterlagen nachfordern und kann ablehnen. Wir versenden keine Arzneimittel: Sie erhalten ein Dokument per E-Mail und lösen es in einer Apotheke Ihrer Wahl ein.

Warum hustet man unter ACE-Hemmern?

Weil ACE-Hemmer auch den Abbau von Bradykinin blockieren. Der Stoff reichert sich in der Schleimhaut der Atemwege an und reizt sie, was einen trockenen Reizhusten ohne Auswurf auslöst, oft nachts stärker und manchmal erst Monate nach Therapiebeginn. Der übliche Weg ist der Wechsel auf ein Sartan, das an dieser Stelle nicht eingreift. Setzen Sie das Präparat nicht eigenmächtig ab, sondern besprechen Sie den Wechsel ärztlich.

Darf man Betablocker absetzen?

Nicht abrupt. Der Körper stellt unter der Therapie die Empfindlichkeit seiner Rezeptoren um; fällt die Blockade plötzlich weg, steigen Herzfrequenz und Blutdruck überschießend an, und bei koronarer Herzkrankheit ist dieser Rückschlageffekt gefährlich. Wenn ein Betablocker beendet werden soll, wird er über Tage bis Wochen schrittweise reduziert, begleitet von Blutdruck- und Pulskontrollen. Eine zur Neige gehende Packung ist kein Grund zum Absetzen, sondern zur rechtzeitigen Folgeverordnung.

Wie oft zur Kontrolle?

Das hängt davon ab, wie stabil die Einstellung ist. Nach Therapiebeginn und nach jeder Dosisänderung sind die Abstände kurz, und bei ACE-Hemmern, Sartanen und Diuretika werden Nierenwerte und Kalium kontrolliert; bei stabil eingestelltem Blutdruck sind die Intervalle länger. Den Rhythmus legt die behandelnde Ordination fest. Nützlich für jeden Termin und für jede Folgeverordnung ist ein Blutdruckprotokoll über mindestens sieben Tage.

Sartan oder ACE-Hemmer?

Beide greifen in dasselbe System ein und senken den Blutdruck vergleichbar stark. Der praktische Unterschied liegt in der Verträglichkeit: ACE-Hemmer können Reizhusten auslösen und bergen ein etwas höheres Risiko für Schwellungen im Gesichts- und Rachenbereich, Sartane nicht in gleichem Maß. Kombiniert werden die beiden Gruppen nicht. In der Schwangerschaft sind beide nicht zulässig. Die Entscheidung trifft die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt anhand des Gesamtbildes.